Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut/in Verhaltenstherapie
Die GAP wurde am 6. Mai 2024 als Weiterbildungsstätte durch die Psychotherapeutenkammer Hessen zugelassen. Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für das Gebiet Erwachsene im Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie für eine Weiterbildungszeit von 36 Monaten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist die Approbation als Psychotherapeutin / Psychotherapeut nach Maßgabe der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04. März 2020.
Ziel der Weiterbildung
Übergeordnetes Ziel der Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich ist der geregelte und qualitätsgemäße Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte psychotherapeutische Tätigkeiten im Gebiet der Verhaltenstherapie bei Erwachsenen. Die Weiterbildung qualifiziert für Tätigkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, in der stationären und teilstationären Versorgung, in der Prävention, in der Rehabilitation und im institutionellen Bereich.
Die GAP als ambulante Weiterbildungsstätte qualifiziert für Tätigkeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung erstreckt sich – wenn sie in Vollzeitform durchgeführt wird – über 5 Jahre. Davon müssen mindestens 2 Jahre und können bis zu 3 Jahre an einer ambulanten Weiterbildungsstätte wie der GAP abgeleistet werden.
Bei uns können Sie alle erforderlichen Bestandteile der ambulanten Weiterbildung in einem Zeitraum von 3 Jahren erwerben, inklusive der die Therapien begleitenden Supervisionen, Theorie- und Selbsterfahrungsstunden. Die stationäre Weiterbildung kann vor, nach oder auch begleitend zur ambulanten Weiterbildung stattfinden.
Abschluss der Weiterbildung
Nach Erfüllung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten wird durch eine bestandene Prüfung der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung nachgewiesen. Durch die für uns zuständige hessische Psychotherapeutenkammer werden dann entsprechend eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten bestätigt und die Fachkunde verliehen.