Gesellschaft für Ausbildung in Psychotherapie

Gut begleitet in die Praxis

Übersicht der Weiterbildungsteile

Die Weiterbildung wird durch die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen geregelt. (https://ptk-hessen.de/weiterbildung-fuer-psychotherapeutinnen/) Die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeut/zur Fachpsychotherapeutin für Erwachsene in Verhaltenstherapie umfasst mindestens 60 Monate (bei Vollzeitweiterbildung).

Folgende Übersicht bezieht sich auf die Weiterbildungsteile, die an der GAP als ambulanter Weiterbildungsstätte angeboten werden. Der Fortschritt der Weiterbildung wird im sogenannten Logbuch dokumentiert und nachgewiesen.

Zeitraum

mindestens 24 bis maximal 36 Monate in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Erwachsene

Behandlungsfälle

  • 60 dokumentierte (Erst-) Untersuchungen
  • Mindestens 40 Behandlungsfälle im Einzelkontakt (auch in Kombination mit Gruppenpsychotherapie oder im Mehrpersonensetting) unter Supervision, davon mindestens
    • 600 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen im vertieften Verfahren
    • mindestens 5 Therapien unter Einbezug von Bezugspersonen
    • 5 Akutbehandlungen
  • 200 Stunden Gruppenpsychotherapie, davon mindestens 120 Stunden (60 Doppelstunden) im vertieften Verfahren, davon 40 Stunden (20 Doppelstunden) unter Supervision

Supervision

insgesamt mindestens 150 Einheiten

Theorie

mindestens 350 Einheiten zum vertieften Psychotherapieverfahren, davon mindestens 48 Einheiten zur Gruppenpsychotherapie

Selbsterfahrung

bis zu 60 Stunden Selbsterfahrung während der ambulanten Weiterbildungszeit

Falldokumentationen

3 für die Fachpsychotherapeutenprüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle

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