Übersicht der Weiterbildungsteile
Die Weiterbildung wird durch die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Hessen geregelt. (https://ptk-hessen.de/weiterbildung-fuer-psychotherapeutinnen/) Die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeut/zur Fachpsychotherapeutin für Erwachsene in Verhaltenstherapie umfasst mindestens 60 Monate (bei Vollzeitweiterbildung).
Folgende Übersicht bezieht sich auf die Weiterbildungsteile, die an der GAP als ambulanter Weiterbildungsstätte angeboten werden. Der Fortschritt der Weiterbildung wird im sogenannten Logbuch dokumentiert und nachgewiesen.
Zeitraum |
mindestens 24 bis maximal 36 Monate in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Erwachsene |
Behandlungsfälle |
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Supervision |
insgesamt mindestens 150 Einheiten |
Theorie |
mindestens 350 Einheiten zum vertieften Psychotherapieverfahren, davon mindestens 48 Einheiten zur Gruppenpsychotherapie |
Selbsterfahrung |
bis zu 60 Stunden Selbsterfahrung während der ambulanten Weiterbildungszeit |
Falldokumentationen |
3 für die Fachpsychotherapeutenprüfung ausführlich dokumentierte Behandlungsfälle |