Psychotherapeutische Tätigkeit
Als approbierte/r Psychotherapeut/in wird Ihre Kerntätigkeit die Versorgung ambulanter Patient/innen sein.
Mit gutem Recht erwarten Sie eine angemessene Vergütung der Weiterbildung. Da momentan eine Gegenfinanzierung durch die Krankenkassen (noch) nicht geregelt ist und wir Ihr Gehalt nur aus den Leistungen finanzieren können, die wir auch mit den Krankenkassen abrechnen können, wird es notwendig sein, dass Sie bereits kurz nach Beginn der Weiterbildung durchschnittlich 20 Patient/innen pro Woche behandeln. Dabei wird es sich primär um Einzeltherapien, aber auch Erstgespräche und Gruppentherapien handeln.
Der Schwierigkeitsgrad der Behandlungen wird sich an Ihren Vorerfahrungen orientieren und im Verlauf der Weiterbildung entsprechend Ihres Kenntnis- und Kompetenzerwerbes angepasst. Diese möglichst passgenaue Zuordnung wollen wir über eine Vorselektion der Patient/innen und Besprechungen der Erstgespräche in Fallkonferenzen gewährleisten.
